Was ist bei Zeichnungen als Bestandteil der Anmeldeunterlagen zu beachten?
Die Zeichnungen dienen insbesondere dazu, dass erkannt werden kann, wie die einzelnen Merkmale der Ansprüche erfindungsgemäß zusammenwirken. Die Zeichnungen können Freihandzeichnungen sein. Fotos sind nicht zulässig. Sie müssen die Zeichnungen zusammen mit den weiteren Unterlagen einreichen. Ansonsten verschiebt sich der Anmeldetag auf den Tag, an dem dem DPMA die kompletten Unterlagen vorliegen.
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